Unternehmensbewertung ist ein zentrales Thema, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Assets oder Shares geht.
Aber Unternehmensbewertungen dienen nicht nur ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen.
Es haben sich im Laufe der Jahre stetig neue Ermittlungssituationen ergeben. Hier seien nur einige genannt:
- Börseneinführung (IPO)
- Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
- Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
- Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG)
- Enteignung (nach Art. 14 (3) GG)
- Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
- Bewertung im Rahmen der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Bewertungen zum Zwecke der Rechnungslegung (IAS 36 bzw. § 253 HGB)
- Bewertungen zur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen
- Bewertungen im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value)
- Berechnung von Gewährleistungsansprüchen nach Unternehmensakquisitionen
Wir unterscheiden bei der Unternehmensbewertung - je nach Anforderung - zwischen
Unternehmenswertindikation
Bewertungsgutachten
Werthaltigkeitsprüfung