zertifizierte gutachter
Ihre Vorteile

Wir sind zertifizierte Unternehmensbewerter und erstellen für Sie professionelle Unternehmenswertgutachten im Rahmen des Unternehmensverkaufs oder für eine Bewertung vor Gericht.

Essentiell

Was ist ihr Unternehmen wert?

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge setzt regelmäßig eine professionelle Begutachtung des Unternehmenswertes voraus. Das ist  nachvollziehbar, stellt der Kaufpreis im Bereich von Unternehmenstransaktionen in aller Regel eine erhebliche Investition des Käufers da, die nicht blind getroffen werden darf. Zumal derartige Geschäfte regelmäßig durch Banken fremdfinanziert werden, die wiederum für eine Finanzierungszusage eine professionelle und nach Bewertungsstandards erfolgte Unternehmensbegutachtung verlangen. Eine Vermittlung ohne Begutachtung erscheint daher wie ein Blindflug ohne Sicherheitsgurt.

Ein Grundsatz der auch bei der Unternehmensbewertungen gilt lautet: Preis ist nicht gleich Wert.
Betrachtet der Unternehmer sein Unternehmen, dann ist dessen Wert durch das reingesteckte Herzblut, die Sachwerte sowie vergangene Investitionen und Umsätzen bestimmt. Der Erwerber hingegen interessiert sich weniger für Vergangenes als für die Frage welche Umsätze er mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaften kann. Die Vergangenheit möchte der Erwerber regelmäßig nicht bezahlen. Um die Preisvorstellungen beider Parteien anzunähern, ist eine verobjektivierte Darstellung des Wertes des Unternehmens zwingend erforderlich.

Aufgrund dieser Sachlage erfolgt eine Vermittlung durch die CONTEC®  M+A Business GmbH ausschließlich, soweit die Unternehmensbewertung durch einen zertifizierten CONTEC®-Gutachter durchgeführt wird. Daher sind alle unsere Gutachter durch die European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) als Certified Valuation Analyst (CVA) zertifiziert, um anerkannte Gutachten nach den gängigen Bewertungsstandards des Instituts für Deutsche Wirtschaftsprüfer (IDW) durchführen zu können.

Inhaltsübersicht

Berechnen Sie Ihren Unternehmenswert!

mit unserem Kostenlosen Unternehmenswertrechner!

Unser kostenloser CONTEC Unternehmenswertrechner unterstützt Sie bei der Ersteinschätzung Ihres Unternehmenswertes. Der Rechner wurde von unseren zertifizierten Sachverständigen erstellt.

Hinweis:
Die Online-Wertrechner ersetzen kein professionelles Gutachten, da für eine genaue Wertberechnung weitere Faktoren für die Bewertung erforderlich sind. Die Wertrechner dienen daher ausschließlich der Ersteinschätzung Ihrer Werte. Für eine genaue gutachterliche Bewertung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Unsere Gutachter sind
Certified Valuation Analysts (CVA)
und Mitglied beim EACVA

Was ist der EACVA?

Der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) ist der einzige Berufsverband für Unternehmensbewerter (Bewertungsprofessionals) in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die EACVA geht zurück auf die National Association of Certified Valuators and Analysts (NACVA). Die NACVA ist in den USA Marktführer bei der Ausbildung von Bewertungsprofessionals und hat dort mehr als 6.000 Mitglieder. Die NACVA ist weltweit der einzige Berufsverband für Bewertungsprofessionals, dessen Examen von der NCCA (National Commission for Certifying Agencies) akkreditiert wurde. Sie zertifiziert seit 1990 Bewertungsprofessionals und unterstützt sie bei ihrer täglichen Arbeit.

Was ist ein CVA?

Der Certified Valuation Analyst (CVA) ist ein Qualifikationsnachweis für Berufsgruppen, die sich mit der Unternehmensbewertung beschäftigen. Unternehmensbewertungen spielen vor allem bei Unternehmenstransaktionen, Bilanzierung von Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen, Konzernrestrukturierungen und wertorientierter Unternehmenssteuerung eine zentrale Rolle. Durch das Bestehen des Examens zum CVA dokumentiert eine Person ihre praktischen und theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung. Weltweit haben bisher rund 6.500 CVAs das zweistufige Examen bestanden. 

Ablauf einer Unternehmensbewertung.

Phase 1

Datenerfassung

Die CONTEC® stellt einen Datenraum zur Verfügung. In diesen Datenraum werden die zur Begutachtung erforderlichen Dokumente für die weitere Bewertung durch die CONTEC® abgelegt. Der Datenraum ist selbstverständlich verschlüsselt und passwortgeschützt.

Phase 2

Datensichtung

Der Gutachter sichtet die Daten. Bei fehlenden oder unvollständigen Daten wird entsprechend Rücksprache mit dem Auftraggeber genommen.

Phase 3

Gutachtenerstellung

Das Gutachten wird je nach Ermittlungssituation und anzuwendender Bewertungsmethode (regelmäßig IDWS1) erstellt und nach Fertigstellung dem Auftraggeber übersandt.

Unübersichtlich

Bewertungsmethoden?

Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren, Discounted-Cash-Flow-Verfahren, Multiplikatorenverfahren …  Bewertungsmethoden für die Berechnung des Unternehmenswertes gibt es viele. Da kann man schon mal den Überblick verlieren. Wir bewerten Ihren Unternehmenswert anhand der in Deutschland für die Bewertung von KMU-Unternehmen anerkannten Grundsätze des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. ). Letztlich hat sich der IDW Standard etabliert und wird auch im Rahmen der gerichtlichen Begutachtung von Unternehmenswerten herangezogen. Unsere Unternehmenswertgutachten wenden daher regelmäßig das Bewertungsverfahren IDW S1 (Ertragswertverfahren) an.

Vielfältig

Ermittlungssituationen.

Unternehmensbewertung ist ein zentrales Thema, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Assets oder Shares geht.
Aber Unternehmensbewertungen dienen nicht nur ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen.

Es haben sich im Laufe der Jahre stetig neue Ermittlungssituationen ergeben. Hier seien nur einige genannt:

  • Börseneinführung (IPO)
  • Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
  • Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
  • Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG)
  • Enteignung (nach Art. 14 (3) GG)
  • Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Bewertung im Rahmen der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Bewertungen zum Zwecke der Rechnungslegung (IAS 36 bzw. § 253 HGB)
  • Bewertungen zur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen
  • Bewertungen im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value)
  • Berechnung von Gewährleistungsansprüchen nach Unternehmensakquisitionen

Wir unterscheiden bei der Unternehmensbewertung – je nach Anforderung – zwischen

Eine Unternehmenswertindikation wird immer dann in Betracht gezogen, wenn die gutachtliche Stellungnahme keine Plausibilisierung der Werttreiber und der Planzahlen umfasst.

Auch wird aus Kostengründen gerade bei kleineren Unternehmen auf eine normalerweise gebotene Analysetätigkeit und Due Diligence Prüfung verzichtet. Der Vergleichsfaktor Beta wird auf eins gesetzt und der Liquidationswert nur überschlägig ermittelt. Die Unternehmensdarstellung wird relativ kurz gehalten.

Die erforderlichen Unterlagen für eine Unternehmenswertindikation werden aufgrund einer von uns zur Verfügung gestellten Liste (Kurz-Due-Diligence) vom Mandanten bereit gestellt und durch eine mündliche Aufnahme weiterer unternehmensrelevanten Daten ergänzt.

Nach Ende der Datenerfassung erstellen wir eine schriftliche Unternehmenswertindikation in Anlehnung an den Standard IDW S1.

Aufgrund der eingeschränkten Bewertungshandlungen ist diese Indikation in der Regel nur zur ersten Einschätzung bezüglich eines möglicherweise zu erzielenden Kaufpreises geeignet.

Wir erstellen unsere Bewertungsgutachten in Abhängigkeit vom Bewertungsanlass, dem Sitz der Gesellschaft und der Funktion in der wir tätig werden nach folgenden Standards:

  • Nach den allgemeinen Grundsätzen und Verständnis des EACVA.
    Der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) ist der Berufsverband der Unternehmensbewerter (Bewertungsprofessionals) in Deutschland.
  • Nach dem IDW S1 in der jeweils neuesten Fassung. Die vom Institut für Wirtschaftsprüfer erarbeiteten Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen.
  • Nach dem International Accounting Standards Board (IASB) z. B. IAS 36 für Impairment Tests.

Unsere Unternehmensbewertungen wurden regelmäßig aufgrund folgender Anlässe erstellt:

  • Kauf / Verkauf eines Unternehmens in Teilen oder im Ganzen (Share Deal)
  • Kauf bzw. Verkauf von Werten aufgrund eines Asset Deals
  • Ausschluss von Gesellschaftern aus einer GmbH mit Barabfindung
  • Wertermittlung aufgrund erbrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Wertermittlung aufgrund familienrechtlicher Auseinandersetzungen

Wir sind sowohl in der Funktion eines neutralen Gutachters als auch in der Funktion eines Parteiengutachters tätig und werden je nach Aufgabenstellung beratend, vermittelnd oder argumentierend eingesetzt.

Die Werthaltigkeitsprüfung oder auch Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) genannt, wird von uns immer dann durchgeführt, wenn die Entwicklung des Anlagevermögens Anlass zu einer möglichen Wertberichtigung bietet.

Als einer der wichtigsten Themenbereiche der Bilanzierungsvorschriften US-GAAP und IFRS ist der Werthaltigkeitstest (Impairment Test) ein verpflichtender Niederstwerttest zur Bewertung des Anlagevermögens. Die Durchführung der Tests erfordert in vielen Fällen eine Ertragswertermittlung durch z.B. ein Discounted-Cash-Flow-Verfahren.

Ein Impairment Test wird für einen Geschäftsbereich (Cash Generating Unit) durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden – wie etwa bei der außerplanmäßigen Abschreibung des Firmenwerts nach HGB – nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern ganze Unternehmensteile auf eine Wertminderung getestet.

Ein Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich für jeden Vermögensgegenstand durchgeführt, sobald sich interne oder externe Anzeichen einer Wertminderung nach IAS 36 ergeben. Unsere Werthaltigkeitsprüfungen dienen überwiegend als Steuerungsinstrument für ein erfolgreiches Beteiligungsmanagement.

Viele unserer Mandanten haben ihren Unternehmenserwerb aus steuerlichen Gründen mittels einer zu diesem Zweck gegründeten Beteiligungsgesellschaft durchgeführt. Hier findet man im Anlagevermögen dieser Gesellschaften oft nur eine Firmenbeteiligung. Sollte diese Firmenbeteiligung von den für die Wertbemessung entwickelten Planzahlen abweichen, so ist unter Umständen eine Werthaltigkeitsprüfung zu empfehlen.

Weil eine Vermittlung ohne Wertgutachten kaum erfolgsversprechend ist. Wir übernehmen zudem ein Vermittlungsmandat nur nach vorheriger Begutachtung des Unternehmens.

Nein. Zum einen wird auch ein professionelles Unternehmenswertgutachten einen gewissen Wertbereich angeben. Zum anderen ist der Preis nicht gleich dem Wert. So kann z.B. die Uhr des Großvaters einen sehr hohen (emotionalen) Wert für den Enkelsohn haben. Ist die Uhr allerdings nicht von einer prestigeträchtigen Marke, so kann der Preis vom (emotionalen) Wert erheblich abweichen. Gleiches gilt selbstverständlich auch umgekehrt.

Gleichwohl stellen Wertberechnungen häufig eine Art Preisuntergrenze unter normalen Umständen dar und haben selbstverständlich Auswirkungen auf den erzielbaren Verkaufspreis.

Unternehmenswertrechner die man online findet – wie z.B. auch unser CONTEC Unternehmenswertrechner – ersetzen keinesfalls ein ordnungsgemäßes Gutachten für die Vermittlung. Die Rechner basieren auf einer relativ simplen Berechnungsmethode welche nicht alle Einzelheiten der konkreten Unternehmung berücksichtigen. Daher können diese Rechner nur als grobe Anhaltspunkte dienen um einen ersten Eindruck zu erhalten, wo der Unternehmenswert ungefähr liegen könnte.

Aus diesem Grund wird ein professioneller Online-Rechner Ihnen auch nie einen konkreten Unternehmenswert ausgeben, sondern lediglich eine Wertbereich. Die genauere Begutachtung kann nur im Rahmen eines umfangreichen Gutachtens nachvollziehbar für Dritte erfolgen. Hier werden u.a. Dinge wie eine Marktanalyse etc. in die Wertberechnung mit einbezogen. Das können Online-Rechner nicht leisten.

Die Honorierung für die Erstellung eines Unternehmenswertgutachtens nach IDW S1 Standard durch einen zertifizierten CONTEC-Gutachter wird individuell vereinbart. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Eine solche Veränderung ist selbstverständlich im Rahmen der Verhandlungen zu bewerten und zu berücksichtigen. Ein Gutachten stellt immer nur eine Momentaufnahme des Unternehmenswertes dar. Gleichwohl dient es im Transaktionsverlauf auch bei Veränderungen als Grundläge für eine nunmehr geänderte Preisdarstellung und ist insofern weiterhin essentiell.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ihr Ansprechpartner.

CVA Dipl. Ing. Ronald Franke
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